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  1. FMM Fachverband

Fachverband Möbelspedition und Logistik Mitteldeutschland e.V.

Wir besitzen das Siegel des FMM Fachverbandes e.V. und verpflichten uns daher:

  1. Grundsätzlich nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten.
  2. Sich der Prüfung zur Fachkunde und der Prüfung zur finanziellen und persönlichen Leistungsfähigkeit regelmäßig zu stellen.
  3. Die Vorgaben zur EN 12522 in der jeweils neuesten Fassung (soweit zutreffend), bestmöglich umzusetzen.
  4. Insbesondere einen fairen Umgang mit seinem Berufskollegen, seinen Kunden und seinen Lieferanten zu pflegen.
  5. In seinen Angeboten verständlich und umfassend seine Leistungen zu beschreiben und diese detailliert in Kosten zu fassen.
  6. Seinen Kunden allumfassend zu beraten, um Schäden am Umzugsgut oder Beeinträchtigungen beim Ablauf des Umzuges vorzubeugen.
  7. Entsprechende Versicherungen für seine Tätigkeit als Umzugsberater, Transportunternehmer, Umzugsunternehmer, Verpacker, Monteur und Lagerhalter vorzuhalten.
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit ausdrücklichem Hinweis auf Haftung und Versicherungsbedingungen auszuhändigen.
  9. Fahrzeuge / Transportmittel für die Erbringung der Leistung speziell auszurüsten (Trennwände, Ladebordwand, Polsterung, Zurr-Ösen usw.) und nach neuesten ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten anzuschaffen.
  10. Weitestgehend mehrfach verwendbare Verpackungsmittel zu verwenden und diese nach ihrer Gebrauchsfähigkeit dem Recycling zuzuführen.
  11. Seinen Kunden offen darüber zu informieren, sollte er aus welchem Grund auch immer nicht fähig sein, eine bestimmte Leistung generell oder zurzeit nicht erbringen zu können.
  12. Beim Einsatz der Transport / Hilfsmittel, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und nachweislich unterwiesene Mitarbeiter einzusetzen.
  13. Im Lagergeschäft Räumlichkeiten vorzuhalten, die für das Lagergut entsprechend geeignet sind. Die Lager müssen gegenüber Temperaturschwankungen, hoher Luftfeuchtigkeit, Staub, Schmutz, Gerüchen, Ungeziefer und Schädlingen geschützt sein.
  14. Seine Mitarbeiter regelmäßig für das zu erbringende Geschäft weiterzubilden, sowie zu Maßnahmen zur geistigen und körperlichen Tüchtigkeit zu schulen.
  15. Die vorstehenden Punkte durch ein eingesetztes Gremium prüfen zu lassen.